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Die Vereinigten Staaten sind eine präsidiale Bundesrepublik mit einer
bundesstaatlichen Verfassung. Die Verfassung der Vereinigten Staaten wurde 1787
von einem Konvent entworfen, bis Juni 1788 mit der erforderlichen
Zweidrittelmehrheit der Einzelstaaten ratifiziert und trat 1789 in Kraft. Die
letzten Änderungen erfolgten 1992. Für Ergänzungen oder Änderungen der
Verfassung ist eine Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern des US-Kongresses
erforderlich, oder ein extra einberufener Nationalkonvent beschließt unter der
Zustimmung einer Dreiviertelmehrheit in den Parlamenten der Bundesstaaten. Die
ersten zehn Verfassungszusätze, die Bill of Rights, wurden 1791 angenommen. Sie
beinhalten die Rechte auf freie Rede, Religion und Presse, die Rechte auf
Versammlungsfreiheit und auf Eingabe bei der Regierung sowie verschiedene Rechte
im ordentlichen Gerichtsverfahren und in der Strafprozessordnung. 26 weitere
Verfassungszusätze wurden seit der ursprünglichen Verfassung aufgenommen, so z. B.
die Abschaffung der Sklaverei, die Einführung der Einkommensteuer und das
allgemeine Wahlrecht für Bürger ab 18 Jahren.
Exekutive
Artikel II der Verfassung regelt die Wahl des US-Präsidenten und des
Vizepräsidenten für eine vierjährige Amtszeit mittels Stimmenmehrheit des
Wahlmännerkollegiums. Der 22. Verfassungszusatz (von 1951) begrenzt die
Dauer auf maximal zwei Amtszeiten. Durch Gesetze der einzelnen Staaten und des
Districts of Columbia werden Wahlmänner und -frauen in allgemeiner Wahl gewählt.
Der amerikanische Präsident ist sowohl Staatsoberhaupt als auch
Regierungschef. Die exekutive Gewalt des Bundes liegt in seiner Hand. Außerdem
ist er Vorsitzender seiner Partei und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Nach
dem Gesetz arbeitet der Präsident einen Haushalt und einen Wirtschaftsbericht
aus, die er jährlich im Kongress einbringt. Schließlich ist er Vorgesetzter
der verschiedenen Bundesministerien und Bundesbehörden.
Der Präsident wird in seinen Aufgaben von einem weit verzweigten Beraternetz
unterstützt. Seine Berater im Weißen Haus – Amtssitz und Privatresidenz des
US-Präsidenten – unterstützen ihn in Sachfragen, bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
überwachen seine Termine und bereiten seine Dienstreisen vor. Sie halten die
Verbindungen zum Kongress, zu den Bundesministerien, Lobbyistengruppen und zur
Partei des Präsidenten. Behörden im Präsidentenamt sind: Office of
Management and Budget, das die Haushaltsvorschläge des Präsidenten
erarbeitet und die Bundesausgaben überwacht; Nationaler Sicherheitsrat, der die
US-Verteidigungspolitik koordiniert; Wirtschaftsrat. Mitglieder des US-Kabinetts
sind die verschiedenen Bundesminister und wenige andere hohe Beamte wie der
Leiter der Central Intelligence Agency (CIA) und der US-Botschafter bei den
Vereinten Nationen (UNO). Das Kabinett hat keine eigenen Machtbefugnisse.
Die Regierung als exekutive Gewalt umfasst 14 Ministerien: Auswärtige
Angelegenheiten, Finanzen, Verteidigung, Justiz, Inneres, Landwirtschaft, Arbeit,
Gesundheit und Soziales, Bildung, Wohnungswesen, Stadtentwicklung, Transport,
Energie sowie Veteranen. Einige Bundesbehörden werden nicht unmittelbar vom Präsidenten
geleitet, z. B. unabhängige Einrichtungen wie der Zwischenstaatliche
Wirtschaftsrat, die Bundesbehörde für Kommunikation und die US-Bundesbank.
Legislative
Die Legislative geht gemäß Artikel I der Verfassung der Vereinigten
Staaten vom Kongress aus. Er setzt sich aus zwei Kammern zusammen, dem Senat und
dem Repräsentantenhaus. Der Senat besteht aus 100 Senatoren, zwei aus
jedem Bundesstaat. Dieser Verfassungsgrundsatz kann durch keinen
Verfassungszusatz geändert werden. Die 435 Abgeordneten des Repräsentantenhauses
werden von den Einzelstaaten entsprechend deren jeweiliger Einwohnerzahl nach
der jüngsten Volkszählung gewählt. Kalifornien stellt mit 52 die meisten
Abgeordneten; einige Staaten wie Delaware und Vermont haben nur je einen
Abgeordneten. Diese Parlamentarier werden für eine Amtszeit von je zwei Jahren
gewählt, Senatoren für sechs Jahre.
Die Legislative umfasst ferner Behörden wie die Haushaltsbehörde des
Kongresses, die Allgemeine Finanzbehörde, die Kongressbibliothek und die
Druckerei der US-Bundesregierung.
Judikative
Das System der US-Bundesgerichtsbarkeit ist im Artikel III der Verfassung
der Vereinigten Staaten geregelt. Die Judikative umfasst den Obersten
Gerichtshof der USA, per US-Verfassung gegründet, und zwölf Berufungsgerichte
(manchmal Bezirksgerichte genannt), 91 Distriktgerichte und Gerichte mit
besonderer Zuständigkeit wie das Steuergericht, Klagegericht (Claims Court) und
das Berufungsgericht für Veteranen. Sie alle werden vom Kongress eingesetzt.
US-Bundesgerichte haben nach der amerikanischen Verfassung zwei Funktionen.
Sie legen erstens die erlassenen Gesetze und administrativen Verordnungen aus (statutory
construction). Zweitens wachen die Bundesgerichte darüber, ob ein vom
Kongress oder einem einzelstaatlichen Parlament verabschiedetes Gesetz bzw. eine
von der US-Bundesregierung oder von einer Staatsregierung beschlossene
Regierungsmaßnahme gegen die US-Verfassung verstößt; dieses Verfahren wird
Gesetzesprüfung (judicial review) genannt. Bundesgerichte können die
Gesetze oder Entscheidungen auf nationaler bzw. einzelstaatlicher Ebene, die
gegen die US-Verfassung verstoßen, für null und nichtig erklären.
Kommunalverwaltung
Die amerikanische Verfassung sieht ein föderales System vor, dem zufolge die
nicht bei der Bundesregierung liegenden Zuständigkeiten von den einzelnen
Bundesstaaten wahrgenommen werden. Diese dürfen keine eigenen auswärtigen
Beziehungen pflegen, keine Verträge mit dem Ausland abschließen, in Bündnisse
eintreten oder Zölle erheben. Des Weiteren haben die einzelnen Staaten kein Münzrecht,
dürfen weder Steuern auf den zwischenstaatlichen Handel erheben noch den
Personenverkehr über ihre Grenzen hinweg verhindern. Sie können jedoch mittels
zwischenstaatlicher Verträge zusammenarbeiten, die allerdings der Zustimmung
des US-Kongresses bedürfen. Derartige Verträge betreffen oft Wasserressourcen,
Schifffahrt, Umweltschutz, Hafenentwicklung etc.
Die Regierungen des Landes und der Staaten arbeiten eng zusammen. Die
Kooperation umfasst z. B. projektbezogene Finanzierungsprogramme, wobei
nach vorgegebenen Kriterien bis zu 90 Prozent der Projektkosten vonseiten
der Regierung getragen werden. Projektträger ist der Einzelstaat. Darüber
hinaus werden projektungebundene Mittelzuweisungen für allgemeine Zwecke wie
Bildung oder kommunale Entwicklung gewährt. Staatseinkünfte leitet die
nationale Regierung jährlich zum Teil an die Staaten und Kommunen weiter.
Zu den Hauptaufgaben der Einzelstaaten gehört die qualifizierte Überwachung
der Einhaltung aller Wahlrechtsbestimmungen, Durchführung von staatlichen und
Bundeswahlen, Überwachung von städtischen und County-Regierungen bzw.
Verwaltungen, Förderung und Regelung von Wirtschaft, Industrie und
Landwirtschaft sowie Unterhalt von Straßen, Gefängnissen, Krankenhäusern und
psychiatrischen Kliniken. Die Staaten unterhalten darüber hinaus ein breit gefächertes
Hochschulsystem. Gemeinsam mit kommunalen Verwaltungseinheiten übernehmen sie
Aufgaben der Sozialhilfe, medizinischen Versorgung der einheimischen Bevölkerung,
beschäftigungspolitische und weitere soziale Leistungen.
Beinahe alle Staaten sind in Countys aufgeteilt. Die USA umfassen mehr als 3 000 Countys.
Louisiana besteht aus 64 Kreisen, die den Countys vergleichbar sind. Alaska
hat keinen den Countys vergleichbaren Verwaltungsaufbau. In einigen Staaten wie
Connecticut haben Countys praktisch keinerlei Selbstverwaltungsfunktion. In
anderen, wie etwa in Virginia, gibt es freie Städte, die damit unmittelbare
politische Einheiten des Staates bilden. In den relativ dicht besiedelten
Gebieten erfolgt die Einteilung nach selbst verwalteten Einheiten wie Städten
und Stadtbezirken. Diese sichern Grundleistungen wie Polizei, Feuerwehr und
Krankenversorgung. Bildungseinrichtungen im Grund- und Hauptschulbereich und auf
High-School-Ebene werden in der Regel von Schulräten überwacht, in deren Zuständigkeit
die Finanzen, Unterrichtspläne und die staatlichen Lehrerexamina liegen.
Politische Parteien
In den USA gibt es zwei landesweit bedeutende politische Parteien. Die
Demokratische Partei wurde in den neunziger Jahren des 18. Jahrhunderts aus
der Bewegung der Antiföderalisten gegründet. Sie wurde 1801 die
Demokratisch-Republikanische Partei, um schließlich 1828 in Demokratische
Partei umbenannt zu werden. Die Republikanische Partei wurde 1854 gegründet und
entwickelte sich ab 1860 zu einer der beiden großen Parteien. Daneben treten in
den meisten Bundes- und Staatswahlen nur wenig bedeutsame andere Parteien an.
Kein Kandidat einer jeweils dritten Partei hat je die US-Präsidentschaftswahlen
gewonnen. Auch im Kongress haben dritte Parteien nur eine geringe Rolle gespielt.
In jüngster Zeit zeichnet sich eine Teilung der Demokraten in zwei
Hauptrichtungen ab. Diejenigen in den nördlichen Staaten sprechen sich in der
Regel für nationale Initiativen zur Lösung sozialer Probleme aus, favorisieren
stärkere Wirtschaftseingriffe der Bundesregierung und sind für eine nachdrückliche
Unterstützung von Minoritäten. Die Demokraten in den südlichen Staaten sind
konservativer bezüglich finanzpolitischer und wirtschaftlicher Eingriffe und
der Minderheitenpolitik.
Die Republikaner sind in Wirtschaftsfragen weniger geteilt, befürworten
einen Abbau von Sozialleistungen zur Entlastung des Haushalts und zur Dämpfung
der Inflation sowie Steuerreduzierungen zugunsten des Wirtschaftsaufschwungs. In
Fragen wie Abtreibung und Bürgerrechten zeigen sich die Republikaner ebenfalls
uneinig.
Verteidigung
Der Präsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Die Befehle des Präsidenten
laufen über den Verteidigungsminister zu den verschiedenen militärischen
Oberkommandostellen. Die Oberbefehlshaber des Heeres, der Marine, der Luftwaffe
und der Marineinfanterie bilden den Vereinigten Generalstab. Dieser berät den
Präsidenten und den Kongress in militärstrategischen Fragen und spricht
Empfehlungen zu Rüstungsausgaben und Waffensystemen aus.
Obwohl im Selective Service System alle männlichen Staatsbürger über 18 Jahre
registriert werden, setzen sich die US-Streitkräfte seit 1973 ausschließlich
aus männlichen und weiblichen Freiwilligen zusammen. Die Freiwilligenarmee
umfasst rund 1,5 Millionen Soldaten (etwa 500 000 beim Heer, je rund
400 000 bei der Luftwaffe und der Marine sowie circa 200 000 bei der
Marineinfanterie).
Internationale Organisationen
Die Vereinigten Staaten nehmen in der Weltpolitik eine herausragende Stellung
ein und sind in zahlreichen internationalen Organisationen vertreten. Sie sind
Mitglied der Vereinten Nationen (UNO: United Nations Organization) mit ständigem
Sitz im Weltsicherheitsrat. Die USA gehören zahlreichen UN-Behörden an, wie
der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen
Organisation für Arbeit und dem Internationalen Währungsfonds. Die USA spielen
auch in zahlreichen anderen internationalen Organisationen eine tragende Rolle,
wie in der Organisation Amerikanischer Staaten und der Organisation für
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Darüber hinaus sind sie
Mitglied der NATO und des ANZUS-Pakts.
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